Wir, die Leistungserbringer in Frankfurt am Main tragen für die Durchführung und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Frankfurt in hohem Maße Verantwortung und sorgen, mit unseren vielfältigen Angeboten dafür, Leistungsberechtigten Teilhabe zu ermöglichen. Diesem Selbstverständnis entsprechend, schlagen wir Leistungserbringer vor, gemeinsam mit den Leistungsträgern, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Stadt Frankfurt sowie den Vertreter*innen der Leistungsberechtigten ein Modellprojekt im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Entwicklung einer zukünftigen sozialräumlichen Ausrichtung der Eingliederungshilfe in Frankfurt durchzuführen.

Den Grundgedanken der UN-BRK und des BTHG folgend, sollen im Rahmen einer zukünftigen sozialräumlichen Organisation von Rehabilitation und Teilhabe in Frankfurt sowohl die Barrieren für Menschen mit Behinderungen überwunden werden, die bisher bestanden haben, als auch verhindert werden, dass durch die Umsetzung des BTHG neue Barrieren entstehen. Stattdessen sollen neue Möglichkeiten zum Abbau von Barrieren entwickelt werden. Dabei sollen Insbesondere sozialräumliche Ressourcen und Unterstützung wirksam für Leistungsberechtigte erschlossen werden.

Durch eine zukünftig auch Hilfesystem übergreifende verbindliche Zusammenarbeit der Leistungserbringer sollen niedrigschwellige Zugänge und Übergänge für  Leistungsberechtigte ermöglicht werden. Erfahrungsexperten sollen zum Abbau von Barrieren in Zugang und Steuerung eingebunden werden. Für Leistungsberechtigte soll die gleichzeitige Inanspruchnahme bedarfsgerechter Leistungen von unterschiedlichen Leistungserbringern und aus unterschiedlichen Leistungsfeldern selbstverständlich werden.

 

Der fachlichen und wirtschaftlichen Steuerung der Eingliederungshilfe durch den Leistungsträger wird durch das Modellprojekt in hohem Maße Rechnung getragen. Zu gegebener Zeit könnte es ergänzend sinnvoll sein, auch über andere Finanzierungsformen nachzudenken, die die gewünschten fachlichen Wirkungen unterstützen und auch eine wirtschaftliche Kontrolle und Steuerung des Systems Eingliederungshilfe in Frankfurt ermöglichen.

Nicht zuletzt soll der Verwaltungsaufwand bei Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht erhöht, sondern reduziert werden und freiwerdende Ressourcen stattdessen den Leistungsberechtigten zu Gute kommen.

Wir fordern die Leistungsträger hiermit auf, sich im Sinne des § 132 BTHG aktiv an der gemeinsamen Entwicklung eines Frankfurter Modells über Zugang und Steuerung der Eingliederungshilfe, nach Prinzipien der Sozialraumorientierung, zu beteiligen. Erst eine gemeinsame Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe ermöglicht die Überwindung nicht-wirksamer Strukturen und die Schaffung messbaren Mehrwerts für die Leistungsberechtigten, zudenen neben den heutigen Nutzern von Leistungen der Eingliederungshilfe auch bislang unversorgte Personen gehören.

Zu dem Vorhaben der Entwicklung eines solchen „Frankfurter Modells“ bekennen wir uns als die unten genannten Leistungserbringer. Durch nachfolgende Unterschrift unserer bevollmächtigten Vertreterinnen und Vertreter bestätigen wir unseren Willen und unsere Bereitschaft, auch unsere eigenen Leistungs- und Vergütungsstrukturen im o.g. Sinne neu zu denken und zu entwickeln. Eine konsequente Kooperation untereinander und eine gemeinsame Steuerung unserer Leistungen sehen wir dabei als wesentliche Voraussetzung für die optimale Versorgung und Förderung leistungsberechtigter Menschen in Frankfurt.